Muß ich den Patienten sofort nach der Dokumentation in die Patien-tenakte einsehen lassen?
Antwort: Nein, der Wortlaut des § 630g BGB ist:
auf Verlangen unverzüglich
". Die Legaldefinition für unverzüglich" ist gemäß § 121 BGB ohne ...
[mehr]02.04.2013