Zielvereinbarungen zwischen Krankenhausträgern und Chefärzten mit ökonomischen Inhalten sind unter der Beachtung der berufsrechtlichen Regelungen grundsätzlich legitim und sachgerecht, was auch vom Gesetzgeber anerkannt wirdmehr s. baek.de
Sie fordert ein bundesweites Programm zum Abbau von bürokratischem Aufwand mit dem Ziel, die Dokumentationslast um 50% zu reduzieren und den Anteil der Arbeitszeit für Dokumentation und Bürokratie auf maximal 20% zu begrenzen.mehr s. dkgev.de
Fortan sei die ambulante Behandlung im Krankenhaus für GKV-versicherte Patienten im Wesentlichen nur noch bei sehr fortgeschrittenen Krebserkrankungen und schlechter Prognose, beispielsweise weil sie bereits Metastasen haben, möglich.mehr s. ...
Ein Hemmnis für die Leistungsmöglichkeiten der Hebammen ist die von den
Krankenkassen durchgesetzte Begrenzung auf maximal 2 Betreuungsfälle pro
Tag. Dies führt zu einer der Praxis nicht gerecht werdende Verknappung
der Geburtshilfe.
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Insbesondere Krankenhäuser, die auf die Fachpersonalknappheit durch den
Einsatz von Unterstützungspersonal und entlastenden Investitionen
reagiert haben, laufen Gefahr, über das Pflegebudget diese Kosten nicht
erstattet zu bekommen. Die im ...
Jedoch: "Die Eckpunkte zur Krankenhausreform lösen die zentralen Probleme der Kliniken noch nicht."mehr s. dkgev.de // Vortragsfolien und DKG-Präsident kritisiert die misstrauische Haltung, die die Politik den Krankenhäusern in ihren Eckpunkten ...
Pro-Stimme P4P: "Zahlreiche deutsche Krankenhäuser stellen sich gern einer qualitätsorientierten Preisdifferenzierung. Gern würden sie Pilotprojekte mit den Krankenkassen auf den Weg bringen, Qualitätsindikatoren testen und unter Beweis ...
DKG fordert den Gesetzgeber auf, Hindernisse, die einer sektorenübergreifenden Umsetzung derzeit entgegenstehen, zu beseitigen, insbesondere die Angleichung bei der Kodierung von Diagnosen und Prozeduren sowie die Nutzung der elektronischen ...
"Genauso wenig wie Krankenkassen das Recht haben, bei den in den Gebührenordnungen für die niedergelassenen Ärzte und Zahnärzte festgelegten Vergütungen qualitätsbegründete Preisabschläge vorzunehmen, können ihnen solche Rechte im erheblich ...
"Wir meinen, dass der Präsident der Bundesärztekammer weder über die Krankenhausärzte, noch über die niedergelassenen Ärzte den Anschein einer vergütungsdeterminierten Medizin in den Raum stellen darf."mehr s. dkgev.de und BÄK: Finanzielle ...