Wann Ärzte ihre Schweigepflicht brechen müssen
Der Arzt kann die ihm bekannten Umstände - anonymisiert - der Ärztekammer als seiner Berufsaufsichtsbehörde mitteilt und um Beratung bittet, ob ein rechtfertigender Notstand vorliegt oder nicht. Die Ärztekammern sind hierzu berufen und fachlich in der Lage.
mehr s. aerztezeitung.de, s. auch Germanwings-Pilot: Ärzte attestierten weder Suizidalität noch Fremdaggressivität
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31.03.2015