vdek fordert flexiblen Arbeitgeberbeitragssatz in der GKV

"Der allgemeine Beitragssatz muss angepasst werden, damit nicht einseitig die Versicherten mit den Kostenschüben belastet werden."

mehr s. vdek.com, s. auch Elsner: Die bestehende Anzahl an Leistungsbereichen mit Mindestmengenregelungen, derzeit nur 7, reicht nicht aus, um die Leistungserbringung auf kompetente und erfahrene Häuser zu konzentrieren