Unfallchirurgen raten, egal ob Autofahrer, Radfahrer, Fußgänger oder Jogger, ganz auf Ohrstöpsel/Kopfhörer im Straßenverkehr zu verzichten
Kopfhörer sind auf dem Fahrrad in einem Ohr erlaubt, wenn man mit dem anderen Ohr alles gut wahrnehmen kann. Für Fußgänger und Jogger gibt es eine solche direkte gesetzliche Einschränkung nicht, wobei auch diese sich so verhalten müssen, dass sie andere nicht gefährden oder behindern.
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06.05.2014