TK: AMNOG muss ver­bes­sert werden

Arzneimittel, die zur Behandlung von seltenen Erkrankungen eingesetzt werden, bekommen per Gesetz automatisch einen Zusatznutzen attestiert, wenn sie die Umsatzgrenze von 50 Mill. Euro im Jahr nicht überschreiten. Das macht fachlich keinen Sinn.

mehr s. tk.de, s. auch BPI: Versorgung mit innovativen Arzneimitteln in Deutschland hat sich nach Einführung der frühen Nutzenbewertung verschlechtert