Tarifeinheitsgesetz: 2 der 8 Richter des Ersten Senats hatten sich gegen das nun ausgesprochene Urteil gewandt

Aus ihrer Sicht hätte die Regelung zur Tarifkollision als verfassungswidrig und nichtig erklärt werden müssen. Bis zu einer Neuregelung hätte sie daher nicht angewendet werden dürfen. Zudem sehen sie keinen Grund für das Gesetz. "Das Urteil beruht auf Einschätzungen der sozialen Wirklichkeit, an denen Zweifel bestehen.".


mehr s. aerzteblatt.de und BÄK-Präsident: Wir hätten uns eine völlige Aufhebung dieses in jeglicher Hinsicht schädlichen Gesetzes gewünscht