Sachverständigenrat Gesundheit stellte sein Gutachten "Bedarfsgerechte Steuerung der Gesundheitsversorgung" der Öffentlichkeit vor

Das vom Rat favorisierte Modell für die Finanzierung des Krankenhaus-Strukturfonds ist die aus Steuermitteln des Bundes. In Bezug auf die Herkunft der Mittel ist aufgrund der staatlichen Verpflichtung zur Vorhaltung von Krankenhausstrukturen die Übernahme der Pauschalförderung durch den Staat begründet. Die Übertragung dieser Verpflichtung von den Bundesländern auf den Bund würde dem in Artikel 72 des Grundgesetzes verankerten Postulat zur Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse nachkommen.


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