Rechtsgutachten Prof. Schneiders (Leipzig) zu dem "Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen"

Die geplante Regelung des § 299a StGB schließt nicht nur die Lücke, die durch den Bundesgerichtshof aufgezeigt wurde, dass niedergelassene Ärzte bislang nicht wegen Korruption belangt werden können. Der Entwurf geht weit darüber hinaus und schafft unberechenbares Strafrecht.

mehr s. uni-leipzig.de