Notdienstpauschale für Apotheken vom Bundestag beschlossen
Bahr: "Aufgrund des Gesetzes erhalten die Apotheken unabhängig von der Inanspruchnahme für jeden zwischen 20 Uhr und 6 Uhr des Folgetages vollständig erbrachten Notdienst einen pauschalen Zuschuss...So sichern wir die Versorgung der Menschen mit Arzneimitteln auch in ländlichen Regionen auf hohem Niveau."
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07.06.2013