Müller: Engagement für Rechte der Patienten ist richtig
Gesetzentwurf Die KBV begrüßt, dass Patienten mehr Rechte bekommen sollen.
Berlin, 23. März 2011 Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) sieht in einem Eckpunktepapier zum geplanten Patientenrechtegesetz einen sinnvollen Vorstoß. Zu dem Papier von Bundesgesundheitsministerium, Bundesjustizministerium und dem Patientenbeauftragten der Bundesregierung erklärt Dr. Carl-Heinz Müller, Vorstand der KBV: Wir begrüßen, dass die Bundesregierung die Rechte der Patienten stärken und ihre Beteiligung in der Selbstverwaltung ausbauen will. Der Patient steht im Mittelpunkt der Gesundheitsversorgung.
Der Entwurf sieht vor, die Rechte von Patienten zu stärken und ihnen mehr Informationsmöglichkeiten zu geben. Das im Koalitionsvertrag bereits angekündigte Patientenrechtegesetz soll noch dieses Jahr im Bundestag verabschiedet werden.
Diese Pressemitteilung finden Sie auch im Anhang als PDF und im Internet unter http://www.kbv.de/startseite_medien.html.
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV):
Die KBV vertritt die politischen Interessen der rund 153.900 niedergelassenen und ermächtigten Ärzte und Psychotherapeuten auf Bundesebene. Sie ist der Dachverband der 17 Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen), die die ambulante medizinische Versorgung für 70 Millionen gesetzlich Versicherte in Deutschland sicherstellen. Die KBV schließt mit den gesetzlichen Krankenkassen und anderen Sozialversicherungsträgern Vereinbarungen, beispielsweise zur Honorierung der Ärzte und zum Leistungsspektrum der gesetzlichen Krankenkassen. Die KVen und die KBV sind als Einrichtung der ärztlichen Selbstverwaltung Körperschaften des öffentlichen Rechts. Mehr Informationen unter: www.kbv.de.
Ansprechpartner für die Presse:
Dr. Roland Stahl, Tel.: 030 / 4005-2201
Anna Mareike Lüttge, Tel.: 030 / 4005-2240
Nadine Jahnz, Tel.: 030 / 4005-2208
Berlin, 23. März 2011 Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) sieht in einem Eckpunktepapier zum geplanten Patientenrechtegesetz einen sinnvollen Vorstoß. Zu dem Papier von Bundesgesundheitsministerium, Bundesjustizministerium und dem Patientenbeauftragten der Bundesregierung erklärt Dr. Carl-Heinz Müller, Vorstand der KBV: Wir begrüßen, dass die Bundesregierung die Rechte der Patienten stärken und ihre Beteiligung in der Selbstverwaltung ausbauen will. Der Patient steht im Mittelpunkt der Gesundheitsversorgung.
Der Entwurf sieht vor, die Rechte von Patienten zu stärken und ihnen mehr Informationsmöglichkeiten zu geben. Das im Koalitionsvertrag bereits angekündigte Patientenrechtegesetz soll noch dieses Jahr im Bundestag verabschiedet werden.
Diese Pressemitteilung finden Sie auch im Anhang als PDF und im Internet unter http://www.kbv.de/startseite_medien.html.
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV):
Die KBV vertritt die politischen Interessen der rund 153.900 niedergelassenen und ermächtigten Ärzte und Psychotherapeuten auf Bundesebene. Sie ist der Dachverband der 17 Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen), die die ambulante medizinische Versorgung für 70 Millionen gesetzlich Versicherte in Deutschland sicherstellen. Die KBV schließt mit den gesetzlichen Krankenkassen und anderen Sozialversicherungsträgern Vereinbarungen, beispielsweise zur Honorierung der Ärzte und zum Leistungsspektrum der gesetzlichen Krankenkassen. Die KVen und die KBV sind als Einrichtung der ärztlichen Selbstverwaltung Körperschaften des öffentlichen Rechts. Mehr Informationen unter: www.kbv.de.
Ansprechpartner für die Presse:
Dr. Roland Stahl, Tel.: 030 / 4005-2201
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