Moderiert vom Bundesschiedsamt einigten sich KBV und GKV-Spitzenverband zur Finanzierung der Telematik-Infrastruktur

Der Erstattungsbetrag für die einmalige Anschaffung eines Konnektors beträgt 2.620 Euro. Dieser Betrag gilt für das 3. Quartal 2017. In den 3 Folgequartalen sinkt dieser Betrag um jeweils 10%, wobei jeweils der Zeitpunkt der Installation in der Arztpraxis ausschlaggebend ist.

mehr s. kbv.de