Moderiert vom Bundesschiedsamt einigten sich KBV und GKV-Spitzenverband zur Finanzierung der Telematik-Infrastruktur
Der Erstattungsbetrag für die einmalige Anschaffung eines Konnektors
beträgt 2.620 Euro. Dieser Betrag gilt für das 3. Quartal 2017. In den 3
Folgequartalen sinkt dieser Betrag um jeweils 10%, wobei jeweils der
Zeitpunkt der Installation in der Arztpraxis ausschlaggebend ist.
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03.05.2017