Leitsätze gegen ein strafgesetzliches Verbot der Beihilfe zum Suizid
Zwischen 65 und 75% der Bevölkerung der Ansicht, dass es zum Selbstbestimmungsrecht und zur Würde eines jeden Menschen gehört, im Angesicht einer tödlichen Krankheit, bei unerträglichen Schmerzen oder bei totaler Abhängigkeit von lebensverlängernden Maschinen das Lebensende selbst zu bestimmen.
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12.03.2014