KVen sichern Qualität stationärer Mammografien
Pressemitteilung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung
Qualitätssicherung Stationär tätige mammografierende Ärzte in Brustkrebszentren erhalten die Möglichkeit, künftig an Qualitätssicherungsmaßnahmen der KVen teilzunehmen.
Berlin, 31. März 2011 Um ihre fachliche Qualifikation nachzuweisen, können mammografierende Ärzte in Brustkrebszentren ab dem 1. April an Fallsammlungsprüfungen der Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) teilnehmen. Eine entsprechende Vereinbarung hat die KBV mit der Deutschen Krebsgesellschaft geschlossen. Zudem haben die KBV und der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung ihre Qualitätsvereinbarung nach Paragraf 135 Absatz 2 Fünftes Sozialgesetzbuch zur kurativen Mammografie überarbeitet. Demnach gelten ab dem 1. April vereinfachte Bestehenskriterien für die Teilnahme an Fallsammlungsprüfungen.
Die Teilnahme stationärer Ärzte an den Mammografie-Qualitätssicherungsmaßnahmen der KVen zeigt, wie wichtig uns die sektorenübergreifende Sicherstellung einer hochwertigen medizinischen Versorgung in Deutschland ist. Das sagte der KBV-Vorstandsvorsitzende, Dr. Andreas Köhler, anlässlich der Vereinbarung mit der Deutschen Krebsgesellschaft.
Bei einer Fallsammlungsprüfung werden dem Arzt 200 Mammografieaufnahmen von 50 Patientinnen zur Beurteilung vorgelegt. Die Prüfung gilt als bestanden, wenn die Qualitätsmerkmale Sensitivität und Spezifität mindestens 90 Prozent betragen beziehungsweise, wenn sie nicht kleiner als die Werte der 2,5 Prozent schlechtesten Prüfergebnisse eines Jahres sind. Bei einer nicht bestandenen Prüfung muss der Arzt innerhalb von sechs Monaten nach Mitteilung des Ergebnisses an einer erneuten Fallsammlungsprüfung teilnehmen.
http://www.kbv.de/startseite_medien.html
Diese Pressemitteilung finden Sie auch im Anhang als PDF und im Internet unter http://www.kbv.de/startseite_medien.html.
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV):
Die KBV vertritt die politischen Interessen der rund 153.900 niedergelassenen und ermächtigten Ärzte und Psychotherapeuten auf Bundesebene. Sie ist der Dachverband der 17 Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen), die die ambulante medizinische Versorgung für 70 Millionen gesetzlich Versicherte in Deutschland sicherstellen. Die KBV schließt mit den gesetzlichen Krankenkassen und anderen Sozialversicherungsträgern Vereinbarungen, beispielsweise zur Honorierung der Ärzte und zum Leistungsspektrum der gesetzlichen Krankenkassen. Die KVen und die KBV sind als Einrichtung der ärztlichen Selbstverwaltung Körperschaften des öffentlichen Rechts. Mehr Informationen unter: www.kbv.de.
Ansprechpartner für die Presse:
Dr. Roland Stahl, Tel.: 030 / 4005-2201
Anna Mareike Lüttge, Tel.: 030 / 4005-2240
Nadine Jahnz, Tel.: 030 / 4005-2208
Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV)
Körperschaft des öffentlichen Rechts
Dezernat Kommunikation - Pressestelle
Herbert-Lewin-Platz 2, 10623 Berlin
Postfach 12 02 64, 10592 Berlin
E-Mail: presse@kbv.de, Internet: www.kbv.de
Qualitätssicherung Stationär tätige mammografierende Ärzte in Brustkrebszentren erhalten die Möglichkeit, künftig an Qualitätssicherungsmaßnahmen der KVen teilzunehmen.
Berlin, 31. März 2011 Um ihre fachliche Qualifikation nachzuweisen, können mammografierende Ärzte in Brustkrebszentren ab dem 1. April an Fallsammlungsprüfungen der Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) teilnehmen. Eine entsprechende Vereinbarung hat die KBV mit der Deutschen Krebsgesellschaft geschlossen. Zudem haben die KBV und der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung ihre Qualitätsvereinbarung nach Paragraf 135 Absatz 2 Fünftes Sozialgesetzbuch zur kurativen Mammografie überarbeitet. Demnach gelten ab dem 1. April vereinfachte Bestehenskriterien für die Teilnahme an Fallsammlungsprüfungen.
Die Teilnahme stationärer Ärzte an den Mammografie-Qualitätssicherungsmaßnahmen der KVen zeigt, wie wichtig uns die sektorenübergreifende Sicherstellung einer hochwertigen medizinischen Versorgung in Deutschland ist. Das sagte der KBV-Vorstandsvorsitzende, Dr. Andreas Köhler, anlässlich der Vereinbarung mit der Deutschen Krebsgesellschaft.
Bei einer Fallsammlungsprüfung werden dem Arzt 200 Mammografieaufnahmen von 50 Patientinnen zur Beurteilung vorgelegt. Die Prüfung gilt als bestanden, wenn die Qualitätsmerkmale Sensitivität und Spezifität mindestens 90 Prozent betragen beziehungsweise, wenn sie nicht kleiner als die Werte der 2,5 Prozent schlechtesten Prüfergebnisse eines Jahres sind. Bei einer nicht bestandenen Prüfung muss der Arzt innerhalb von sechs Monaten nach Mitteilung des Ergebnisses an einer erneuten Fallsammlungsprüfung teilnehmen.
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