KV-Terminservicestellen müssen ab April auch Termine bei Psychotherapeuten vermitteln
GKV-Patienten können sich an eine Terminservicestelle wenden, wenn sie einen Termin für ein Erstgespräch in einer Psychotherapeutischen Sprechstunde oder für eine Akutbehandlung benötigen. Eine Überweisung ist nicht erforderlich.
mehr s. kbv.de
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09.03.2017