Krankenkassen verlangen rechtswidrig Zuzahlungen bei Bewilligung der Wunschklinik des Patienten
Mit seinen Urteilen vom 7.5.2014 stellte das Bundessozialgericht als Grundsatz klar, dass Versicherte für eine Rehaleistung in einer Klinik, mit der ein Versorgungsvertrag gem. § 111 SGB V besteht, aufgrund des Sachleistungsprinzips nicht zur Tragung von Mehrkosten verpflichtet werden dürfen.
mehr s. arbeitskreis-gesundheit.de, s. auch Wann die Krankenkasse das Taxi zahlt und AOK Plus darf Kosten für häusliche Krankenpflege nicht abwälzen
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28.07.2014