In Thüringen scheint ein besonders restriktiver Antikorruptions-Kurs gefahren zu werden
Schon passives Fortbildungssponsoring begründet nach Ansicht der Thüringer Staatsanwälte den Anfangsverdacht auf Bestechung im Gesundheitswesen. Das berichtete Strafrechtsprofessor Hendrik Schneider, Leipzig. "Das halte ich für falsch, da das Thüringer Berufsrecht und auch das Heilmittelwerbegesetz passives Sponsoring
erlaubt." Das Strafrecht könne nicht Sachverhalte, die rechtmäßig seien, als rechtswidrig einstufen.
mehr s. aerztezeitung.de
05.05.2017