In ca. 80 Orten Sachsens und Thüringens können AOK-Versicherte Präventionsprogramme nutzen
Wer an einem therapiebegleitenden Programm teilnehmen möchte, benötigt die Empfehlung seines Arztes. Dessen Antrag auf Sekundärprävention reicht der Versicherte bei der Kasse persönlich oder online zur Genehmigung ein.
mehr s. aok.de
12.01.2018