Honorar-Pflegefachkräfte in Heimen sind im Regelfall nicht selbstständig
Daher müssen laut einem Urteil des Bundessozialgerichts auch Renten-, Arbeitslosen- und Krankenversicherungbeiträge abgeführt werden. Heimbetreibern drohen nun erhebliche Nachforderungen.
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07.06.2019