Herzschrittmacherkontrolle als erste telemedizinische Leistung in den EBM aufgenommen
Bereits 2013 hatte die KBV Vorschläge in den Beratungen zur Telemedizin mit dem GKV-Spitzenverband gemacht und war auf Abwehrreaktionen gestoßen. Die KBV hat die Angelegenheit daraufhin in den Erweiterten Bewertungsausschuss gebracht.
mehr s. kbv.de
mehr s. kbv.de
16.12.2015