Herzschrittmacherkontrolle als erste telemedizinische Leistung in den EBM aufgenommen

Bereits 2013 hatte die KBV Vorschläge in den Beratungen zur Telemedizin mit dem GKV-Spitzenverband gemacht und war auf Abwehrreaktionen gestoßen. Die KBV hat die Angelegenheit daraufhin in den Erweiterten Bewertungsausschuss gebracht.

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