Gröhe gegen das Urteil des Leipziger Bundesverwaltungsgerichtes zum Recht auf Zugang zu einem tödlichen Medikament
"Eine staatliche Behörde wie das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte darf nicht zum Handlanger der Beihilfe zur Selbsttötung werden. Das würde jedes Bemühen untergraben, Selbsttötung durch Hilfe und Beratung zu verhindern."
mehr s. bundesgesundheitsministerium.de
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18.03.2017