Gesundheits­ministerium: BfArM darf keine Suizidmittel ausgeben

Im März 2017 hatte das Bundesverwaltungsgericht entschie­den, in einem „extremen Einzelfall“ dürfe der Staat den Zugang zu einem Betäubungs­mittel nicht verwehren, das dem Patienten eine würdige und schmerzlose Selbsttötung ermögliche.


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