Gesetz zu beschleunigten Asylverfahren: Bei posttraumatischen Belastungsstörungen soll die Abschiebung regelmäßig möglich sein

BÄK-Kritik: Auch psychische Krankheiten müssten unter der Begrifflichkeit der "lebensbedrohlichen oder schwerwiegenden Erkrankung" subsumiert werden.

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