Gesetz gegen Korruption im Gesundheitswesen beschlossen

Der Kompromiss ging auf Wunsch von CDU und CSU vor allem auf die Bedenken der Ärzteschaft ein. Ursprünglich sollte nämlich auf das Standesrecht verwiesen werden, das vor allem das Patientenwohl im Auge hat. Ärzte hätten dann nur in ganz wenigen Ausnahmefällen noch Geld von der Industrie annehmen dürfen.

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