G-BA: BMG veröffentlicht drei Reform-Gutachten
Dabei kommen Maximalforderungen, kleinere Änderungen sowie das Belassen des Status quo als Ergebnisse heraus. So sieht der Rechtwissenschaftler Prof. Kluth (Halle) eine
ausreichende Legitimität für den G-BA in seinen mehr als 30
Aufgabengebieten und Themenbereichen, in denen das Gremium Richtlinien
erlassen kann.
mehr s. aerzteblatt.de und Stiftung Münch: Der G-BA ist eine strukturell parteiische Innovationsbremse für die öffentliche Gesundheitsversorgung mit verfassungsrechtlich zunehmend zweifelhaftem Ruf
31.05.2018