Extrakorporale Stoßwellentherapie wird zukünftig auch bei der ambulanten Fersenschmerz-Behandlung von der GKV bezahlt
Die ESWT darf zukünftig bei Patienten eingesetzt werden, bei denen der
Fersenschmerz die gewohnte körperliche Aktivität über mindestens 6
Monate eingeschränkt hat und während dieser Zeit unterschiedliche
konservative Therapieansätze sowie Maßnahmen wie Dehnübungen und
Schuheinlagen ohne relevante Beschwerdebesserung angewandt wurden.
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19.04.2018