EBM-Netzwerk: Die Zweitmeinung im Gesetz zu verankern, ist ein Schritt in die falsche Richtung
Schon die Erstmeinung sollte eine kompetente Beratung auf der Grundlage der besten wissenschaftlichen Evidenz sicherstellen. Es ist sicherzustellen, dass Fehlanreize für die beratenden Ärzte minimiert werden.
mehr s. ebm-netzwerk.de und Sebnitzer Klinik bietet bei Brustkrebs Zweitmeinung an, s. auch Entwurf der Überarbeitung der "Guten Praxis Gesundheitsinformation"
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13.03.2015