Dr. Maywald, AOK-Bereichsleiter Arzneimittel: Hausärzte-Basis über das ABDA-KBV-Modell nur zur Hälfte informiert

"Für eine Positivliste gibt es überhaupt keine Rechtsgrundlage, so etwas war und ist nicht geplant."

mehr s. apotheke-adhoc.de und Der Sächsische Hausärzteverband kontra KVS beim ABDA-KBV-Modell