DKG-Chef zum Sicherstellungszuschlag
"Der Sicherstellungszuschlag sollte Krankenhäusern, die unverzichtbar sind, die Deckung der Kosten gewährleisten, wenn dies über das DRG-System nicht möglich ist. Er wurde im G-BA von der dort waltenden Mehrheit in die Wirkungslosigkeit geschickt. Geburtsabteilungen wurden nicht berücksichtigt."
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01.03.2017