Deutschland im Hanfrausch: Hilfe für alles
Aufgrund der fehlenden berauschenden Wirkung von Cannabidiol untersteht die Substanz nicht dem Arzneimittelgesetz und kann als Nahrungsergänzungsmittel vertrieben werden. Die Unternehmen folgen dem Trend und vermarkten die Pflanze in allen erdenklichen Bereichen ob als natürliches Schmerzmittel speziell für die Frau, als Zellschutz in
Gesichtscremes oder als Superfood in Müsliriegeln.
mehr s. apotheke-adhoc.de
15.10.2019