Derzeit unterscheiden sich die Kosten für Behandlungen, die prinzipiell sowohl stationär als auch ambulant möglich wären, teilweise erheblich
Die Spannbreite der Mehrkosten der stationären gegenüber der ambulanten
Behandlung reicht von etwas über 10% bis zum 16,6-fachen. Die
Gegenüberstellung orientiert sich dabei jeweils an den häufigsten
Diagnosen und Prozeduren, die Krankenhäuser bei Abrechnung der
entsprechenden DRG-Fallpauschalen dokumentieren.
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12.06.2018