Datensparsamkeit statt Doppelstrukturen: Verzeichnisse der Ärztekammern nutzen

BÄK: " Für die vom Gesetzgeber im Rahmen des Entlassmanagements geplante Erfassung von Krankenhausärzten ist kein neues Register notwendig. Die Landesärztekammern verfügen bereits über die Meldedaten der in ihren Kammerbereichen tätigen Krankenhausärzte und damit über die wesentlichen Angaben, die das neue Verzeichnis umfassen soll."

mehr s. baek.de, s. auch BÄK-Präsident fordert wirksamen Schutz für Ärzte vor aggressiven Patienten