Bundesversicherungsamt rät von übereiltem Krankenkassenwechsel ab
Was wenig bekannt ist: Die GKV-Mitglieder können immer ihre Krankenkasse wechseln, wenn sie dort länger als 18 Monate versichert waren.
mehr s. bundesversicherungsamt.de
mehr s. bundesversicherungsamt.de
24.11.2014