Bundessozialgericht: Kein "Streikrecht" für Vertragsärzte
Konflikte mit Krankenkassen um die Höhe der Gesamtvergütung werden nicht durch "Streik" oder "Aussperrung" ausgetragen, sondern durch zeitnahe verbindliche Entscheidungen von Schiedsämtern gelöst. Die Rechtmäßigkeit des Schiedsspruchs wird im Streitfall durch unabhängige Gerichte überprüft.
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30.11.2016