BMVZ warnt vor einem Ausschluss von Ärzten in Teilzeit von den KV-Wahlen

Der BMVZ-Chef fordert, dass für die KV-Mitgliedschaft genau wie für die Plausi-Prüfung der Zulassungsstatus entscheidend sein muss. Nur wenige KVen wie Sachsen-Anhalt gewähren angestellten Ärzten ausdrücklich dann die Mitgliedschaft, wenn sie mehr als 10h tätig sind und damit die Voraussetzungen für einen hälftigen Versorgungsauftrag erfüllen.

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