Arzneimittel-Richtlinie in Sachsen+Thüringen: Beratung und Information vor Regress
In einer Arbeitsgruppe werden Vertreter der AOK und KV entscheiden, welche Verordnungen von Ärzten künftig hinterfragt werden. Die betroffenen Ärzte erhalten danach einen Brief über ihre verordneten Arzneimittel mit potenzieller Regressgefahr inkl. Tipps zur künftigen Vermeidung.
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06.06.2014