Müller: Überzeugung ist besser als Zwang
Berlin, 18. Juni 2010 - Der Bundestag hat heute im Zuge des "Gesetzes zur Änderung krankenversicherungsrechtlicher und anderer Vorschriften" (GKV-Änderungsgesetz) die obligatorische Online-Anbindung der Vertragsärzte an die Telematikinfrastruktur beschlossen. Hintergrund ist die vorgesehene Verpflichtung der Ärzte, jedes Quartal die Versichertenstammdaten zu überprüfen. Dazu erklärt der Vorstand der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Dr. Carl-Heinz Müller:
"Im Rahmen der Einführung der Gesundheitskarte muss die Online-Anbindung für die niedergelassenen Ärzte freiwillig sein. Alles andere würde die berechtigte Kritik der Vertragsärzte an Überbürokratisierung und gesetzlicher Bevormundung nur verstärken. Wir müssen die Akzeptanz der zweifelsohne sinnvollen Anbindung erhöhen und ihre Chancen für Ärzte und Versicherte aufzeigen. Hierbei sind entsprechende Anreize hilfreich, etwa die Übernahme der Kosten durch die gesetzlichen Krankenkassen. Für die niedergelassenen Ärzte dürfen keine zusätzlichen Kosten entstehen. "
"Im Rahmen der Einführung der Gesundheitskarte muss die Online-Anbindung für die niedergelassenen Ärzte freiwillig sein. Alles andere würde die berechtigte Kritik der Vertragsärzte an Überbürokratisierung und gesetzlicher Bevormundung nur verstärken. Wir müssen die Akzeptanz der zweifelsohne sinnvollen Anbindung erhöhen und ihre Chancen für Ärzte und Versicherte aufzeigen. Hierbei sind entsprechende Anreize hilfreich, etwa die Übernahme der Kosten durch die gesetzlichen Krankenkassen. Für die niedergelassenen Ärzte dürfen keine zusätzlichen Kosten entstehen. "