Müller: Wir müssen den Teufelskreis durchbrechen
Dresden, 11. Mai 2010 "Unzufriedene Ärzte, Ärztemangel, steigender Behandlungsbedarf trotz rückläufiger Bevölkerungszahlen, noch unzufriedenere Ärzte, noch mehr Ärztemangel: Ein Teufelskreis zeichnet sich ab in der ambulanten ärztlichen Versorgung und nicht nur da , wenn es uns nicht mit vereinten Kräften gelingt, ihn zu durchbrechen." Dies hat Dr. Carl-Heinz Müller, Vorstand der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), auf der Vertreterversammlung (VV) am Vortag des Deutschen Ärztetages in Dresden gesagt. Dazu sei ein ganzes Maßnahmenbündel notwendig, besonders, um den Arztberuf wieder attraktiver zu machen und Ärzte vor allem für die ambulante Grundversorgung zu gewinnen. Aufgrund des steigenden Bedarfs seien auch verstärkt Kooperationen zwischen Vertragsärzten und Pflegeberufen nötig. Die KBV führe hierzu bereits Kooperationsgespräche mit den Pflegeverbänden, so Müller.
Positiv äußerte sich der KBV-Vorstand über die Pläne des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) in der Arzneimittelpolitik. Dazu gehörten die kurzfristige Nutzenbewertung für Arzneimittel und die Rabattverpflichtung für innovative Präparate ohne Zusatznutzen. "Diesen Weg begrüßen wir ausdrücklich, denn er hilft Kosten einzusparen, ohne dass die Qualität der Versorgung der Versicherten gefährdet wird", betonte Müller. Ziel der KBV sei nach wie vor, die Regresse für Ärzte endgültig abzuschaffen und das Kostenmanagement vollständig auf Krankenkassen und Pharmahersteller zu übertragen.
Kritisch sei jedoch, so Müller, dass nach dem Willen des BMG die Rabattvereinbarungen zwischen Kassen und Herstellern auch Regelungen zur Versorgung und Qualität beinhalten sollen. "Die Ärzteschaft ist in die Vertragsgestaltung einzubeziehen, sofern Regelungen zu Versorgungs- und Qualitätsaspekten getroffen werden. Denn es muss sichergestellt werden, dass notwendige Medikamente
für alle Patienten gleichermaßen verfügbar sind. Deswegen lehnen wir auch einen Weg hin zu kassenindividuellen Positivlisten strikt ab", betonte der KBV-Vorstand und ergänzte: "Das BMG fordern wir auf, den eingeschlagenen Weg der Rabattvereinbarungen konsequent zu Ende zu gehen und die Vertragsärzte aus der Kostenverantwortung zu entlassen. Wir brauchen kein Stückwerk, sondern ein rundes Gesamtpaket zur Neuausrichtung der Arzneimittelversorgung."
Die KBV habe sich des Weiteren des Abbaus der Bürokratie angenommen. Sie sei gerade dabei, eine Bürokratiekostenmessung für alle von ihr erlassenen Normen zu etablieren. Dadurch sollten bürokratische Belastungen für Vertragsärzte identifiziert und reduziert werden. "Langfristig streben wir an, die Ex-ante-Verfahren für alle Normen im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung verpflichtend einzuführen", so Müller. Ankündigungen der Bundesregierung, bei der künftigen Gesetzgebung konsequent den Bürokratieabbau zu verfolgen, begrüßte der KBV-Vorstand ausdrücklich: "Wenn Sie das wirklich umsetzen, haben sie uns und die gesamte Vertragsärzteschaft an Ihrer Seite", sagte er an die Adresse des BMG.
Schließlich nannte Müller noch ein Beispiel, wie der Wettbewerb im Gesundheitswesen auch negative Folgen für die Versicherten haben kann: die Spezialisierte Ambulante Palliativversorgung (SAPV). "Die Umsetzung wurde den Kassen im Wettbewerb übertragen, diese sollten Verträge mit entsprechend qualifizierten SAPV-Teams abschließen. Das hat nicht funktioniert! Bis heute können schwerstkranke Patienten ihren Anspruch nicht realisieren. Hätte der Gesetzgeber dies über die Kassenärztlichen Vereinigungen in den Kollektivvertrag gegeben, die betroffenen Patienten und ihre Angehörigen könnten ihre Ansprüche schon seit mindestens zwei Jahren flächendeckend realisieren. Die SAPV ist ein schlagender Beweis dafür, dass der kassenübergreifende Kollektivvertrag im Interesse einer guten Versorgung weiter bestehen muss!", so Müller.
Positiv äußerte sich der KBV-Vorstand über die Pläne des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) in der Arzneimittelpolitik. Dazu gehörten die kurzfristige Nutzenbewertung für Arzneimittel und die Rabattverpflichtung für innovative Präparate ohne Zusatznutzen. "Diesen Weg begrüßen wir ausdrücklich, denn er hilft Kosten einzusparen, ohne dass die Qualität der Versorgung der Versicherten gefährdet wird", betonte Müller. Ziel der KBV sei nach wie vor, die Regresse für Ärzte endgültig abzuschaffen und das Kostenmanagement vollständig auf Krankenkassen und Pharmahersteller zu übertragen.
Kritisch sei jedoch, so Müller, dass nach dem Willen des BMG die Rabattvereinbarungen zwischen Kassen und Herstellern auch Regelungen zur Versorgung und Qualität beinhalten sollen. "Die Ärzteschaft ist in die Vertragsgestaltung einzubeziehen, sofern Regelungen zu Versorgungs- und Qualitätsaspekten getroffen werden. Denn es muss sichergestellt werden, dass notwendige Medikamente
für alle Patienten gleichermaßen verfügbar sind. Deswegen lehnen wir auch einen Weg hin zu kassenindividuellen Positivlisten strikt ab", betonte der KBV-Vorstand und ergänzte: "Das BMG fordern wir auf, den eingeschlagenen Weg der Rabattvereinbarungen konsequent zu Ende zu gehen und die Vertragsärzte aus der Kostenverantwortung zu entlassen. Wir brauchen kein Stückwerk, sondern ein rundes Gesamtpaket zur Neuausrichtung der Arzneimittelversorgung."
Die KBV habe sich des Weiteren des Abbaus der Bürokratie angenommen. Sie sei gerade dabei, eine Bürokratiekostenmessung für alle von ihr erlassenen Normen zu etablieren. Dadurch sollten bürokratische Belastungen für Vertragsärzte identifiziert und reduziert werden. "Langfristig streben wir an, die Ex-ante-Verfahren für alle Normen im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung verpflichtend einzuführen", so Müller. Ankündigungen der Bundesregierung, bei der künftigen Gesetzgebung konsequent den Bürokratieabbau zu verfolgen, begrüßte der KBV-Vorstand ausdrücklich: "Wenn Sie das wirklich umsetzen, haben sie uns und die gesamte Vertragsärzteschaft an Ihrer Seite", sagte er an die Adresse des BMG.
Schließlich nannte Müller noch ein Beispiel, wie der Wettbewerb im Gesundheitswesen auch negative Folgen für die Versicherten haben kann: die Spezialisierte Ambulante Palliativversorgung (SAPV). "Die Umsetzung wurde den Kassen im Wettbewerb übertragen, diese sollten Verträge mit entsprechend qualifizierten SAPV-Teams abschließen. Das hat nicht funktioniert! Bis heute können schwerstkranke Patienten ihren Anspruch nicht realisieren. Hätte der Gesetzgeber dies über die Kassenärztlichen Vereinigungen in den Kollektivvertrag gegeben, die betroffenen Patienten und ihre Angehörigen könnten ihre Ansprüche schon seit mindestens zwei Jahren flächendeckend realisieren. Die SAPV ist ein schlagender Beweis dafür, dass der kassenübergreifende Kollektivvertrag im Interesse einer guten Versorgung weiter bestehen muss!", so Müller.