Allianz Deutscher Ärzteverbände: Antikorruptionsgesetz muss überarbeitet werden

Sogar Verstöße gegen Berufsordnungen der Ärztekammern können strafbegründende Wirkung haben. Der Grundsatz des Gesetzesvorbehaltes verlangt, dass ausschließlich der demokratisch legitimierte Gesetzgeber über eine etwaige Strafbarkeit zu entscheiden hat und nicht berufsständische Kammern.

mehr s. bdi.de und Rechtsgutachten Prof. Schneiders (Leipzig) zu dem "Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen", s. auch "Betrug und Fehlverhalten im Gesundheitswesen" am 25.6. in Leipzig