Zu den Ärzten, die häufiger umsatzsteuerpflichtige Leistungen, also Leistungen, die nicht medizinisch indiziert, sondern etwa rein ästhetischer Natur sind, anbieten, zählt der Rechnungshof etwa HNO-Ärzte, Zahnärzte, Augenärzte, Dermatologen ...
[mehr]11.12.2013