Wer haftet bei Behandlungsfehlern in Einrichtungen für Asylbewerber?

Eine primäre Haftung des Landes ist im Wege der Staatshaftung gegeben. Jeder Arzt sollte bei der eigenen Berufshaftpflichtversicherung nachfragen, da bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz eine Rückgriffsmöglichkeit des Landes besteht.

mehr s. slaek.de, s. auch Hartmannbund Sachsen fordert Stärkung des Öffentlichen Gesundheitsdienstes